Wie jedes andere Schulfach auch ist auch der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach mit Notengebung. Es wird im Unterricht allerdings nicht nur trockener Lehrstoff vermittelt, sondern es werden unterschiedliche religiöse Dimensionen angesprochen und Angebote hierzu gemacht.
Beispielsweise sollen im Religionsunterricht Schülerinnen und Schüler für die Wahrnehmung und Deutung religiöser Sprache und Phänomene sensibilisiert werden. Schon ab Klasse 5 geschieht dies in der Auseinandersetzung mit anderen Konfessionen oder Religionen. Auch die Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen wie z.B. Sterbehilfe oder die Bewahrung der Schöpfung finden ihren Platz im Unterricht (Quelle: Bildungsplan 2016).
Eine wichtige Funktion kommt hierbei der Religionslehrkraft zu. Sie unterrichtet konfessionellen Religionsunterricht, zu dem sie durch den Bischof der jeweiligen Konfession beauftragt ist (evangelisch: Vocatio; katholisch: Missio canonica). Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel den Religionsunterricht ihrer Konfession. Bei Fragen zu einer freiwilligen Teilnahme ungetaufter Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht stehen die Religionslehrkräfte gerne zur Verfügung.
- Link zum Flyer „10 gute Gründe für Reli“ von der Evangelischen Landeskirche Baden mit dem ptz Stuttgart und dem RPI Karlsruhe
- Link zu Broschüre „Argumente für den Religionsunterricht“ der Deutschen Bischofskonferenz
Unser Angebot – mehr als nur Unterricht im Klassenzimmer
Über den Unterricht hinaus bieten die Religionslehrerinnen und Religionslehrer zahlreiche Angebote innerhalb des schulischen Lebens.
Gottesdienstliche Angebote im Laufe des Schuljahres (freiwillige Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Freistellung während der Unterrichtszeit):
- Schuljahresanfangsgottesdienst
- Mitwirkung der Schulseelsorge am Einschulungstag der neuen 5. Klässler
- Weihnachtsgottesdienst
- Schuljahresschlussgottesdienst
- Begleitung des Schüler-Gebetskreises
Projekte und Exkursionen:
- Projekttag „Christsein unter dem Dach der Kirche“ in Klasse 7 in der Kirchengemeinde St. Kilian Osterburken
- Mitarbeit der Regionsfachschaft am Projekt „Erinnern“
- optionale Exkursionen zu außerunterrichtlichen Lernorten wie Moscheen, Synagogen oder Eine-Welt-Laden
Weitere Aktivitäten der Religionslehrkräfte:
- Eine Religionslehrkraft ist Mitglied im schulischen Krisenteam
- Die Religionslehrkräfte haben einen „Trauerkoffer“ für Andachten oder stilles Gedenken bei Trauerfällen innerhalb der Schüler- oder Lehrerschaft erstellt und stehen hier den Klassenlehrkräften und der Schulleitung als Ansprechpartner oder Gesprächspartner auf Wunsch zur Verfügung.
- Regelmäßige Treffen mit den Religionslehrkräften der anderen Schulen innerhalb der Seelsorgeeinheit Adelsheim-Osterburken-Seckach
- Angebote der Schulseelsorger
Häufige Fragen zum Religionsunterricht
Können ungetaufte Schüler oder Schüler anderer Religionsgemeinschaften am Religionsunterricht teilnehmen?
Eine freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht für ungetaufte Schülerinnen und Schüler oder Angehörige anderer Religionsgemeinschaften ist nach Rücksprache mit der Religionslehrkraft möglich. Es handelt sich hierbei um eine ordentliche Teilnahme mit Notengebung und Verbindlichkeit für ein Schuljahr.
Was muss ich bei der Kurswahl beachten?
Schülerinnen und Schüler, die den Leistungskurs besuchen wollen, müssen in Klasse 10 Religionslehre belegt haben. Eine mündliche Prüfung im Basisfach ist nur möglich, wenn man Klasse 10 besucht hat oder eine Feststellungsprüfung über den Inhalt der Klassenstufe 10 gemacht hat. Bei einem Auslandsschuljahr in Klasse 10 gelten besondere Regelungen.